Stichwort: Verjährung
Die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (= das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen) seines Gläubigers aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht mehr zu erfüllen (Einrede der Verjährung); sie hindert den Staat, seinen Strafverfolgungsanspruch nach Ablauf bestimmter Fristen noch durchzusetzen.
Artikel Verjährung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. August 2006, 10:07 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verj%C3%A4hrung&oldid=20126854 (Abgerufen: 29. August 2006, 12:16 UTC)
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